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Bildungssystem in der DDR
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Das Bildungssystem in der DDR bestand seit 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule.
Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz Ăźber die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp fĂźr alle SchĂźler eingefĂźhrt. Die Festlegungen des Gesetzes Ăźber das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.
Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 Margot Honecker. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresienschule Berlin-WeiĂensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.
Grundlage des staatlichen Bildungsauftrags war die durch eine âideologisch indoktrinierte Pädagogikâ bestimmte Erziehung zur sozialistischen PersĂśnlichkeit.cite-ref-1[1] Die Einhaltung der sozialistischen Linientreue unter Lehrkräften und SchĂźlern beziehungsweise Studierenden an Schulen, Hochschulen und Universitäten Ăźberwachten die Partei und das Ministerium fĂźr Staatssicherheit.cite-ref-2[2] Ăber die durch das MfV gesteuerte Heimerziehung Ăźbernahm das Regime beispielsweise bei elternlosen Kindern oder Sozialwaisen von frĂźhester Jugend an die vollständige Kontrolle. Unter anderem verhaltensauffällige oder regimekritische Jugendliche mussten sich in der DDR vor UmerziehungsmaĂnahmen in sogenannten von der Jugendhilfe betriebenen Spezialheimen bzw. JugendwerkhĂśfen fĂźrchten, in denen zum Teil hĂśchst repressive Erziehungsmethoden angewendet wurden.cite-ref-3[3] Ziel des DDR-Hochschulsystems war es, eine âparteiloyale Machteliteâ heranzuziehen.cite-ref-4[4] Der Staat nahm dabei Einfluss darauf, wer Ăźberhaupt studieren durfte, und bestimmte Ăźber eine staatliche Absolventenverordnung nach Studienende auch die Berufswahl von Akademikern.cite-ref-5[5] Eine garantierte Freiheit der Berufswahl gab es folglich nicht.
Contents
⢠Bildungsziele
⢠Kinderkrippen
⢠Kindergarten
⢠Sonderschule
⢠Spezialschulen
⢠Volkshochschule
⢠Schulalltag
⢠Stundenbeginn
⢠Appell
⢠Gruppenrat
⢠Patenbrigade
⢠Geschichte
⢠Siehe auch
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Bildungsziele
Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, âallseitig und harmonisch entwickelte sozialistische PersĂśnlichkeitenâ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung fĂźr alle Jugendlichen, die die POS vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.
Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frĂźhzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die SchĂźler mit der âsozialistischen Produktionâ vertraut machen sollte. Auch in weiterfĂźhrenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von stark kognitiv orientiertem Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.
Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die âEinheit von Bildung und Erziehungâ. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der âsozialistischen Gesellschaftâ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den SchĂźlern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war ideologisch ausgerichtet. Dazu zählten insbesondere die Pioniernachmittage, zu denen sich Mitglieder der Pionierorganisation einer Klasse regelmäĂig unter Anleitung des Klassenlehrers trafen.
FĂźr den Zugang zu allen weiterfĂźhrenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem MaĂe auch politische Kriterien wie das gesellschaftliche Engagement der SchĂźler, später auch die Verpflichtung der Jungen zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder der SED entscheidend.
Struktur des Bildungssystems
Mit der letzten groĂen Novellierung 1965 und den Umstrukturierungen in den 1970er Jahren bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zur deutschen Wiedervereinigung und stellte sich folgendermaĂen dar:
Kinderkrippen
Die Krippen nahmen Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum dritten Lebensjahr auf. Fßr die Mßtter galt es, eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, um die Mutter-Kind-Bindung der ersten fßnf bis sechs Lebenswochen nicht zu beschädigen oder zu zerstÜren.
Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die medizinische Betreuung und Ăberwachung waren sehr gut ausgebaut und umfassten regelmäĂige unterschiedliche Untersuchungen sowohl zur kĂśrperlichen als auch zur psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Des Weiteren kĂźmmerte sich die Kinderkrippe um den Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht mĂśglich.
Seit den 1960er Jahren erfolgte die Arbeit nach einem staatlichen Erziehungsplan mit dem Titel âPädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippenâ, vergleichbar mit dem staatlichen âBildungs- und Erziehungsplanâ fĂźr die Kindergärten. Ziel waren das Trockensein vor dem Ende des zweiten Lebensjahres und die frĂźhzeitige Anpassung an die Normen des Kollektivs.
Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geÜffnet, in der Regel von 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. In vielen Städten wurden Wochenkrippen eingerichtet, in denen die Kinder je nach den Umständen (zum Beispiel bei Erkrankung der alleinstehenden Mutter oder fßr Schichtarbeiter) fßr die Werktage, aber teilweise auch fßr eine längere Zeit aufgenommen wurden. Die in der DDR fßhrende Krippenforscherin Eva Schmidt-Kolmer konnte in ihren Untersuchungen feststellen, dass die Unterbringung in Wochenkrippen sich stark negativ auf die kindliche Entwicklung auswirkte.cite-ref-6[6] Auch waren Kinder, die die Wochenkrippe besuchten, wesentlich krankheitsanfälliger als andere Kinder. So erkrankten laut einer von der Kinderärztin Gerda Jun 1957/58 durchgefßhrten Studie durchschnittlich 53 % der Wochenkrippenkinder im ersten Lebensjahr drei- bis fßnfmal und 13 % häufiger als fßnfmal. Zum Vergleich: Von den Kindern, die keine Krippe besuchten, erkrankten 22 % im ersten Lebensjahr einmal, 6 % zweimal und 71 % kein einziges Mal.cite-ref-7[7]
Die als Essensbeitrag erhobene KrippengebĂźhr betrug je Kind monatlich 27,50 Mark. In den 1980er Jahren bestanden offiziell fĂźr 80 % der Kinder Krippenplätze, in einigen GroĂstadtgebieten sogar fĂźr 99 %. Das Krippensystem in der DDR war jedoch spätestens ab den 1970er Jahren gekennzeichnet durch Personalmangel und Raumnot. So heiĂt es in einem Ministeriumsbericht aus dem Oktober 1978, âdaĂ die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in den Kinderkrippen in keiner Weise mit der Entwicklung der Krippenplätze Schritt gehalten hat und sogar in den letzten Jahren gesunkenâ war.cite-ref-8[8] Florian von Rosenberg hält fest, dass es aufgrund der Arbeitsbelastung und vergleichsweise schlechten VergĂźtung des Krippenpersonals in den 1970er Jahren âzu einer regelrechten Flucht des Personals aus den Krippenâ gekommen sei. Im Durchschnitt habe bis zu ein Drittel des Personals dauerhaft gefehlt und insbesondere in den GroĂstädten der DDR war die Situation problematisch.cite-ref-9[9] Zudem kam es in vielen Krippen zu massiven Ăberbelegungen. In den Volkwirtschaftsplänen von Leipzig und GĂśrlitz war beispielsweise eine Auslastung von 125 bzw. 120â130 % vorgesehen. Dies fĂźhrte dazu, dass nach Informationen des Ministeriums ein GroĂteil der Kinder mit nur knapp 2,5 Quadratmetern Raum auskommen musste.cite-ref-10[10]
Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell â wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR â akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.
Kindergarten
Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fÜrdern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium fßr Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits staatsbßrgerliche Elemente und begann mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus.
Zudem gab es in der DDR 275 evangelische und 142 katholische Kindergärten. Den Kirchen war wegen des staatlichen Kindererziehungs-Monopols in der DDR die NeuerÜffnung von Kindergärten untersagt, die bestehenden kirchlichen Kindergärten hatten aber Bestandschutz und unterlagen strengen staatlichen Kontrollen.
Polytechnische Oberschule
Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der ßberwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsßberprßfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauffolgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung des Arztes, der die Schultauglichkeitsßberprßfung durchfßhrte, mÜglich. Ein Zurßckstufen wegen EntwicklungsverzÜgerung war selten.
Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.â4. Klasse) und die Oberstufe (5.â10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.â3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafĂźr ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.â6. Klasse) â ab der 5. Klasse wurde der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer (ab der 5. Klasse: Geschichte, Geographie, Biologie; ab der 6. Klasse zusätzlich: Physik) erheblich erweitert â und die Oberstufe (7.â10. Klasse, nun zusätzlich ab der 7. Klasse: Chemie und fakultativ Englisch oder FranzĂśsisch; in der Klasse 10 Astronomie), in der der polytechnische Unterricht eine grĂśĂere Rolle spielte.
Die POS wurde mit schriftlichen AbschlussprĂźfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer SportprĂźfung und sich anschlieĂenden zwei bis fĂźnf mĂźndlichen PrĂźfungen beendet. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule mĂśglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis.
FĂźr eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.
| Proportionen des Unterrichts (zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule 1988) | Prozent |
|---|---|
| Deutsche Sprache und Literatur | 22,9 |
| Kunsterziehung/Musik | 6,8 |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht | 10,9 |
| Mathematik | 17,7 |
| Naturwissenschaftlicher Unterricht | 12,2 |
| Fremdsprachen | 11,0 |
| KĂśrpererziehung | 7,5 |
| Polytechnischer Unterricht | 11,0 |
| Quelle: â40 Jahre DDRâ â Staatliche Zentralverwaltung fĂźr Statistik, Mai 1989 | Quelle: â40 Jahre DDRâ â Staatliche Zentralverwaltung fĂźr Statistik, Mai 1989 |
Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur
An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten SchĂźler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 â abgesehen von den Spezialschulen â nur noch aus den Klassen 11 und 12. In den 1960er Jahren war der Besuch der Erweiterten Oberschule mit einer Berufsausbildung verbunden, fĂźr die eine Liste ausgewählter Berufe in Frage kam. Nur eine bestimmte Anzahl der SchĂźler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7 % bis hĂśchstens 10 % eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten besuchten also bis einschlieĂlich Klasse 8 (später 10) die POS. FĂźr eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische âZuverlässigkeitâ und auch die soziale Herkunft der Eltern maĂgebend. Die Herkunft aus der âArbeiterklasseâ war hier zumindest bis Mitte der 1960er Jahre von Vorteil, nach der ersten Generation schwächte sich diese âpositive Diskriminierungâ jedoch stetig ab.cite-ref-11[11]
Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die MÜglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5 % eines Jahrgangs). Schßlern an der EOS wurde ab 1981 eine monatliche Ausbildungsbeihilfe (100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt, während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine monatliche Ausbildungsvergßtung erhielten.
DarĂźber hinaus gab es an einigen Universitäten (TU Dresden) und Hochschulen (Technische Hochschule Leipzig) einen ein Jahr (bzw. 1,5 Jahre fĂźr ein Fernstudium) dauernden Vorkurs fĂźr junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Auf diesem Weg wurde die fachgebundene Hochschulreife erworben und berechtigte zum Studium von betriebswirtschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Studienrichtungen in universitären Hochschulen. Auch ein anschlieĂendes Studium mit dem Berufsziel Lehrer an der POS war mĂśglich. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.
Jeder Bezirk hatte nur eine EOS mit altsprachlicher Klasse (Latein, Griechisch). Im sorbischen Siedlungsgebiet in den Bezirken Dresden und Cottbus gab es jeweils eine EOS mit Sorbisch als Unterrichtssprache, aus denen nach der Wende das Sorbische Gymnasium Bautzen und das Niedersorbische Gymnasium Cottbus hervorgingen.
Mit dem Abitur oder der Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung fĂźr Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen GrĂźnde dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Grundsätzlich wurde auf eine Ableistung eines dreijährigen Wehrdienstes als Unteroffizier auf Zeit gedrängt. Während des Studiums gab es in der Regel â mit Ausnahme eines fĂźnfwĂśchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters â keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger Ăźber die Zulassung zum Abitur erfolgte, war fĂźr jeden Abiturienten ein Studienplatz â wenn auch nicht zwingend in der gewĂźnschten Fachrichtung â vorhanden.
Eine zusätzliche MÜglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung, z. B. zum Ingenieur.
Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die MÜglichkeit, sich an der Volkshochschule auf die Allgemeine Hochschulreife vorzubereiten. Um zum sogenannten Abendabitur zugelassen zu werden, bedurfte es der Zustimmung des Ürtlichen Schulrates. Fßr Lehrlinge in der Berufsausbildung mit Abitur war es auch mÜglich, nur Kurse fßr Geographie oder Chemie zu besuchen, da an Berufsschulen immer nur eines dieser Fächer unterrichtet wurde.
Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten vor allem in den Anfangsjahren die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der FÜrderung darstellten und zum Abitur fßhrten.
Sonderschule
Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische MaĂnahmen kĂśrperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer MĂśglichkeiten zu mĂśglichst vollwertigen âMitgliedern der sozialistischen Gesellschaftâ gebildet und erzogen werden sollten. Zu den Sonderschulen gehĂśrten neben den bekannten Hilfsschulen fĂźr geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die KĂśrperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, GehĂśrlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), SchwerhĂśrigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen fĂźr nervengeschädigte Kinder.
Darßber hinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.
Spezialschulen
Zur BegabtenfĂśrderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der dritten Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen fĂźr Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik sowie alte oder neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und fĂźr einige Spezialschulen erfolgte keine Ăśffentliche Auswahl wie fĂźr die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neusprachlichem Unterricht. In den in frĂźheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen flieĂenden Ăbergang zur Abiturphase (EOS).
Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialklassen fßr Mathematik, Physik oder Chemie oder als Spezialschulen fßr Musik der HochbegabtenfÜrderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.
Volkshochschule
Die Volkshochschule war als staatliche Einrichtung in das allgemeine Schulsystem integriert und unterstand seit 1956 dem Ministerium fĂźr Volksbildung. Sie wurde zu einer âAbendoberschule fĂźr die Werktätigenâ entwickelt, vergab Zeugnisse und unterrichtete nach einem verbindlichen Lehrplan. Hauptaufgabe war ein dem regulären Schulsystem gleichgestellter Unterricht zum Nachholen von SchulabschlĂźssen, insbesondere des auf dem ersten Bildungsweg nur sehr begrenzt erreichbaren Abiturs. Es gab besondere Kurse fĂźr Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die AbschlussprĂźfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt. Ab den 1970er Jahren fand eine RĂźckkehr zu alten Traditionen statt. Es wurden zunehmend wieder allgemeinbildende Kurse in Fremdsprachen, Naturwissenschaften, auch Kunst und Kultur angeboten. Die Ăźberwiegende Veranstaltungsform blieb jedoch der Lehrgang. Finanziert wurde das Angebot vom Staat, KursgebĂźhren wurden nur in sehr geringer HĂśhe erhoben (bei schulischen Abschlusskursen 1 Mark, bei anderen Lehrgängen 3 Mark jeweils fĂźr 20 Stunden).cite-ref-12[12]
Schulalltag
Stundenbeginn
Zu den ersten Ăbungen der SchĂźler gehĂśrte es, dass sie lernten, beim Eintreten des Lehrers aufzustehen und abzuwarten, bis sie zum Sitzen aufgefordert wurden.
In der Mitte der 1950er Jahre begann die erste Stunde der Woche mit dem Singen eines Liedes, das oft ein Volkslied war. Grundlage hierfĂźr war noch das vom Verlag Neues Leben Berlin 1952 herausgegebene Liederbuch der Freien Deutschen Jugend. In der Adventszeit begann jeder Unterrichtstag mit einem entsprechenden Lied. Später wurde dies ersetzt, indem zu Beginn jeder Stunde ein vorher benannter SchĂźler dem Lehrer beim Betreten der Klasse die Bereitschaft der SchĂźler zum Unterricht melden musste (âHerr/Frau/Fräulein ..., die Klasse ... ist zum Unterricht bereit.â). Da die Ăźberwiegende Zahl der SchĂźler in den 1970er Jahren schlieĂlich Pionier bzw. FDJ-ler war, wurde nach dem Betreten des Lehrers der Unterrichtsbeginn neu geregelt. Zum Beginn des Unterrichts erhob sich die Klasse und es wurde nach der Meldung der GruĂ der Pionierorganisation (Lehrer: âFĂźr Frieden und Sozialismus, seid bereit!â Klasse: âImmer bereit!â) oder der FDJ (Lehrer: âFreundschaft!â Klasse: âFreundschaft!â) verwendet. AnschlieĂend setzte sich die Klasse wieder.
Appell
Zu Beginn und zum Ende des Schuljahres sowie anlässlich spezieller Ereignisse fand ein Appell statt, in manchen Schulen auch an jedem Montag. Da die InformationsmÜglichkeiten noch sehr begrenzt waren, wurden bei diesem Anlass auf Besonderheiten im Schulbetrieb hingewiesen, Veränderungen in der Zusammensetzung des LehrkÜrpers bekannt gemacht und auf besondere Veranstaltungen verwiesen. Auch Lobe und Auszeichnungen fßr gute Leistungen wie auch besonders auffälliges negatives Verhalten einzelner Schßler wurde benannt. Der Schßler oder die Schßlerin hatte vorzutreten, er oder sie stand somit vorn vor allen im Blickfeld jedes Schßlers neben dem fßr den Appell verantwortlichen Lehrer.
Alle SchĂźler trugen zu diesem Anlass bereits ab den 1950er Jahren die Uniform (zumindest das Halstuch) der Pionierorganisation beziehungsweise der FDJ, soweit sie Mitglied waren.
Ein Appell fand meist in der Turnhalle, auf einem Hof oder in der Aula der Schule statt. Alle Klassen marschierten (manchmal auch zu Marschmusik) im Klassenverband ein oder nahmen zumindest klassenweise Aufstellung.
Am Ende eines Schuljahres wurden im Rahmen des Appells auch Leistungsabzeichen fßr besondere schulische, sportliche oder politische Leistungen vergeben. Da in der Regel im Juni, anfangs immer am Tag des Kindes, in der Schule ein Sportfest stattfand, wurde die Auszeichnung der besten Sportler des Tages damit verbunden. In den 1960er Jahren und später nutzten Vertreter der Betriebe, die als Mitglieder der Patenbrigaden die Klasse ßber das Schuljahr begleitet hatten, die Gelegenheit zur Anerkennung solcher Schßler, die oft nicht die leistungsstärksten waren, aber durch ihr Bemßhen bessere Ergebnisse erzielt hatten. Durch die Vielzahl von Patenschaften wurde dies später in die Klassenräume bei der Ausgabe der Zeugnisse verlegt.
Gruppenrat
Die Mitglieder der Pionierorganisation einer Klasse wählten einen Gruppenrat. Der Gruppenrat bestand aus dem Gruppenratsvorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftfßhrer, dem Kassierer, dem Agitator und dem Freundschaftsratsmitglied.
Der Gruppenrat hielt Kontakt mit dem Klassenlehrer und ßbernahm eine ähnliche Funktion wie ein Klassensprecher.
Patenbrigade
Die Patenbrigade war eine Gruppe von Mitarbeitern (Brigade) eines Industriebetriebes oder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, die die Patenschaft Ăźber eine Schulklasse Ăźbernahm. Sie dauerte oft die gesamte Schulzeit einer Klasse an. Die SchĂźler besuchten gemeinsam die Brigaden in ihrem Arbeitsumfeld. Im Gegenzug waren Brigadevertreter bei wichtigen schulischen Ereignissen wie ZeugnisĂźbergaben, Wanderfahrten etc. mit anwesend.
Geschichte
Der Aufbau der Schulen in der Sowjetischen Besatzungszone
Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71 % ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als grĂśĂtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein GroĂteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.
Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung fĂźr Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berĂźcksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der âRoten Fahneâ, des Zentralorgans der KPD.
Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaĂregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen.
1955 wurden die Pädagogischen Lesungen eingefßhrt.
Neulehrer
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Hauptartikel
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Neulehrer
Grundlegendes Anliegen der Schulpolitik in der SBZ war eine neue Lehrerschaft. Hierdurch sollte auch die Kontrolle der SED Ăźber die Schulausbildung sichergestellt werden. Kurzfristig war eine universitäre Ausbildung einer groĂen Zahl von Lehrern nicht mĂśglich. Auch sollten die neuen Lehrer nach dem Willen der neuen Machthaber aus den âdemokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenzâ, aber auch der Arbeiterklasse rekrutiert werden. Ein weiteres Kriterium war, dass bei der Einstellung von Neulehrern vor allem JĂźngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaĂen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden gelegentlich auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt, die den Schulalltag jedoch nicht prägten. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre bildeten bis in die 1980er Jahre einen wesentlichen Teil der DDR-Lehrerschaft. Neulehrer, die bis 1954 die damals dreijährige Lehrerausbildung nicht erfolgreich bestanden, wurden entlassen.
1949 waren bereits 67,8 % aller Lehrerstellen mit Neulehrern besetzt. 47,7 % dieser Neulehrer gehĂśrten der SED an, 13 % der LDPD und 10 % der CDU, die zu Blockparteien gleichgeschaltet waren. Damit war die Kontrolle der SED Ăźber das Schulwesen weitgehend erreicht.cite-ref-13[13]
Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule
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Hauptartikel
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Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule
Im Frßhsommer 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule fßr die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Es war wegweisend fßr die nächsten 20 Jahre und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegrßndeten DDR hinein. Das Gesetz war der Ausgangspunkt fßr die Neugestaltung des gesamten Schulsystems in der SBZ. Das gegliederte Schulsystem verschwand im Herbst 1946 zugunsten eines komplexen Einheitsschulsystemscite-ref-14[14], bestehend aus mehreren einheitlich organisierten Schulformen. Die achtjährige Grundschule war dessen Kernbestandteil und wurde ßber eine Vielzahl ereignisreicher Reformen schrittweise in die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule transformiert.
Bemerkenswert war hierbei, dass die Einheitsschule bereits bei der Erziehung der Drei- bis Sechsjährigen ein gesetzlich verankertes Bildungsziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formulierte. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach âuntenâ hin ausgedehnt.
Folgende Schulgesetze waren in der DDR wirksam:
⢠Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom 1. Juli 1946 bis zum 2. Dezember 1959,
⢠Gesetz ßber die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950 bis zum 2. Dezember 1959,cite-ref-15[15]
⢠Gesetz ßber die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 bis zum 25. Februar 1965 (erstes Schulgesetz der DDR),cite-ref-16[16]
⢠Gesetz ßber das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 (zweites Schulgesetz der DDR)cite-ref-17[17] bis zum Inkrafttreten der Schulgesetze der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thßringen der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1991/1992 gßltig.
Noten und AbschlĂźsse
In der DDR gab es fĂźr die SchĂźler fĂźnf Notenwerte:
⢠1 = sehr gut
⢠2 = gut
⢠3 = befriedigend
⢠4 = genßgend
⢠5 = ungenßgend
Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern auĂerdem die sogenannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, FleiĂ, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausfĂźhrliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es im Schuljahr 1953/54 noch drei Mal im Jahr, im darauffolgenden Zeitabschnitt dann als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 bzw. mehrere Noten 4 auf dem Endjahreszeugnis (auĂer Kopfnoten) schlossen die Versetzung in die nächsthĂśhere Klasse aus. Die Regel dazu wurde mehrfach geändert. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.
Die Zeugnisse bestanden anfangs aus einem beidseitig beschrifteten A 5-Blatt. Sie verblieben beim Schßler, mussten aber mit der Unterschrift beider Elternteile zu Beginn des neuen Schuljahres dem Lehrer vorgezeigt werden, der dies im Klassenbuch notierte. Später wurden bis Ende der 1970er Jahre die Zensuren in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen: Dies wurde einige Jahre später durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schßler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch fßr die Zeugnisausgabe eingesammelt. In einigen Schulen wurden die Zeugnismappen auch nur zu den Winter- bzw. Sommerferien ausgegeben und danach wieder eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt.
Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Fßr den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mßndlichen und schriftlichen Prßfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigend bestanden, Bestanden, Nicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte fßr Abschlßsse mit Auszeichnung die Lessing-Medaille in Gold (alle Fächer mit der Benotung 1) oder Silber (hÜchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.
StraĂe der Besten
In einigen Schulen wurden die Porträts der klassenbesten SchĂźler Ăśffentlich im Schulhaus mit Namen gezeigt. Damit wurde die Tradition der StraĂe der Besten aus Produktionsbetrieben Ăźbernommen.
Unterrichtstage und Ferien
Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis zum Schuljahr 1989/1990 war der Sonnabend an einigen Schulen ein regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fĂźnf Unterrichtsstunden in den hĂśheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als ânullte Stundeâ (also ggf. schon um 7 Uhr oder frĂźher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von SchĂźlern verschiedener Parallelklassen zu ermĂśglichen. Unterrichtsende war am frĂźhen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig.
Schulferien und unterrichtsfreie Tage in der DDR
Die Termine fĂźr Schulferien und unterrichtsfreie Tage wurden vom Ministerium fĂźr Volksbildung festgelegt und in den âVerfĂźgungen und Mitteilungenâ des Ministeriums verĂśffentlicht. Bis zum Schuljahr 1967/68 konnten die Räte der Bezirke den Termin der Herbstferien, sechs unterrichtsfreie Tage, selbst festlegen. âDie Herbstferien fĂźr die allgemeinbildenden Schulen umfassen sechs Unterrichtstage, eine Verlängerung ist nicht gestattet. Die Räte der Kreise legen den Termin in Abstimmung mit den Räten der Bezirke in eigner Verantwortung fest. Zwischen dem Beginn des Unterrichts am Schuljahresanfang und dem Beginn der Herbstferien mĂźssen jedoch mindestens sechs Unterrichtswochen liegen.âcite-ref-18[18] Erst zum Schuljahr 1968/69 waren die Herbstferien republikweit einheitlich, in diesem Jahr vom 11. bis 21. Oktober 1968. Im Volksmund wurden diese Ferien als âKartoffelferienâ bezeichnet, das erklärt die unterschiedliche Terminierung. Die SchĂźler sollten bei der Kartoffelernte helfen. Im Schuljahr 1959/60 wurden erstmals âWinterferienâ eingefĂźhrt. Sie umfassten 12 Unterrichtstage und begannen 6 Wochen nach den Weihnachtsferien, die dafĂźr gekĂźrzt wurden. Die Räte der Bezirke legten den Temin der Winterferien in eigener Verantwortung fest. Ab dem Schuljahr 1965/66 galt republikweit ein einheitlicher Termin. Die Ferien umfassten nun 18 Unterrichtstage. Ab dem Schuljahr 1968/69 wurden die Begriffe: âWeihnachtsferienâ, âOsterferienâ und âPfingstferienâ aus den amtlichen Dokumenten gestrichen. Statt âWeihnachtferienâ hieĂ es nun âFerien zum Jahreswechselâ. Als Ersatz fĂźr die Oster- und Pfingstferien wurden die âFrĂźhjahrsferienâ eingefĂźhrt. Sie begannen 6 Wochen nach dem Ende der Winterferien und umfassten 6 Unterrichtstage. Die Sommerferien waren seit dem Schuljahr 1953/54 republikweit einheitlich und umfassten 8 Wochen. Schulbeginn war immer der 1. September oder der darauf folgende Montag. Bis zum Schuljahr 1959/60 galten fĂźr Sonderschulen abweichende Termine, in der Regel waren die Herbst und Osterferien länger. FĂźr die Abschlussklassen, 8. und 10. Klasse der Mittelschulen, ab 1960, âPolytechnische Oberschule (POS)â und der 12. Klasse der Oberschulen, ab 1960 âErweiterte Oberschule (EOS)â wurden die Ferien im 2. Halbjahr an die Termine der AbschlussprĂźfungen angepasst.
Ăbersicht
| Herbstferien | Bis 1967/68: 6 bis 12 Unterrichtstage, kreisweise terminiert. Ab Schuljahr 1968/69: 6 Unterrichtstage und 6 Wochen nach Schulbeginn. |
|---|---|
| Weihnachtsferien | 1 oder 2 Tage vor Heiligabend bis zum ersten Werktag nach Neujahr. Ausnahme: Zwischen 1955 und 1958 war die erste Januarwoche unterrichtsfrei. Ab Schuljahr 1968/69 wurde der Begriff, âFerien zum Jahreswechselâ verwendet. |
| Winterferien | Erstmalig im Schuljahr 1959/60 mit 12 unterrichtsfreien Tagen und bezirksweit terminiert. Ab 1965/66 republikweit einheitlich und 18 unterrichtsfreie Tage. |
| Osterferien | Bis Schuljahr 1967/68: 5 Tage nach Ostermontag. Danach fielen diese Ferien weg. |
| Pfingstferien | Bis Schuljahr 1967/68: Freitag vor Pfingsten bis Dienstag oder Mittwoch nach Pfingstmontag. Danach fielen diese Ferien weg. |
| FrĂźhjahrsferien | Ab Schuljahr 1967/68. Beginn sechs Wochen nach den Winterferien, Dauer sechs Unterrichtstage. |
| Sommerferien | Dauer 8 Wochen, Beginn Ende Juni, Anfang Juli bis zum 31. August. |
Unterrichtsfreie Tage
Neben den gesetzlichen Feiertagen gab es noch âUnterrichtsfreie Tageâ, die republikweit galten und vom Volksbildungsministerium verfĂźgt wurden.
Bis zum Schuljahr 1956/57 waren dies: Jom Kippur fĂźr SchĂźler jĂźdischen Glaubens, Allerheiligen und Fronleichnam fĂźr SchĂźler katholischen Glaubens. Der âInternationale Kindertagâ am 1. Juni und der âTag des Lehrersâ am 12. Juni. Ab dem Schuljahr 1957/58 und bis 1960/61 war der âKindertagâ nur noch an Grund- und Mittelschulen unterrichtsfrei. Ab dem Schuljahr 1961/62 waren der 1. und 12. Juni normale Schultage. Ab dem Schuljahr 1968/69 wurden im 2. Halbjahr einige Tage âunterrichtsfreie Tageâ gewährt. Gelegentlich war dies der Karsamstag.
Arbeitsgemeinschaften
Nach dem Unterricht gab es die MÜglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.
Die Transformation des Bildungssystems während der Wende
Kritik und Reformdiskussion
Während die Umgestaltung des Bildungssystems in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre von umfangreichen Diskussionen begleitet war, war jede Ăśffentliche Kritik am Schulsystem oder eine kritische wissenschaftliche Begleitung spätestens seit der Verabschiedung des âGesetzes Ăźber die sozialistische Entwicklung des Schulwesensâ 1959 untersagt.cite-ref-19[19] Eine kritische Diskussion erfolgte innerhalb der Kirchen. Hier wurden insbesondere die EinfĂźhrung des Wehrunterrichtes in der POS 1978 und die Diskriminierung kirchlich gebundener Jugendlicher bei der Zulassung zu weiterfĂźhrenden Bildungsgängen thematisiert.cite-ref-20[20]
Mit der Wende 1989 entstand schnell eine Vielzahl von Initiativen, die Kritik am Bildungssystem ßbten und Veränderungsvorschläge machten. Allein bis Ende 1989 erreichten mehr als 8000 Vorschläge und Eingaben das Ministerium fßr Volksbildung.cite-ref-21[21]
Kernpunkte der Diskussion waren:
⢠Die fehlende Chancengleichheit beim Zugang zu weiterfßhrenden Bildungsangeboten sollte abgeschafft und ein Zugang gemäà dem Leistungsprinzip gewährleistet werden.
⢠Das Recht der Eltern auf die Erziehung der Kinder, insbesondere in weltanschaulichen und religiÜsen Fragen, sollte gewährleistet werden.
⢠Als Erziehungsziele sollten Mßndigkeit und Individualität statt der Erziehung zu sozialistischen PersÜnlichkeiten stehen.
⢠Die ideologische Indoktrination sollte abgeschafft und die gesellschaftskundliche Bildung verändert werden.
⢠Die bßrokratische Gängelung und die zentralistische Steuerung der Schulen sollten reduziert werden.
⢠Die Schßler, Eltern und Lehrer sollten erweiterte Mitbestimmungsrechte erhalten.cite-ref-22[22]
Die einzelnen politischen Gruppen und Parteien nahmen diese Diskussion auf und formulierten eigene Ziele und Schwerpunkte. So forderte die GrĂźne Partei in der DDR, die Friedens- und Umwelterziehung in den Lehrplänen zu verankern, die liberalen Parteien forderten die verstärkte FĂśrderung Hochbegabter, die Zulassung freier Bildungsträger und die freie Wahl der Schule und die Vereinigte Linke forderte die Wahl der Schuldirektoren durch die Schulkollektive. Selbst die in PDS umbenannte SED äuĂerte sich kritisch Ăźber die Heuchelei im bisherigen Bildungswesen.cite-ref-23[23]
Auch der zentrale Runde Tisch zu Bildung, Erziehung, Jugend sprach sich in einem Positionspapier vom 5. März 1990 fĂźr umfassende Reformen aus. So mĂźssten rechtliche Regelungen zur Chancengleichheit und ein Recht auf lebenslange Bildung geschaffen werden. Das Papier enthielt ein Bekenntnis zur zehnjährigen Regelschule, aber auch die Forderung nach der MĂśglichkeit, Schulen in freier Trägerschaft zuzulassen. Wesentlich sei aber zunächst eine Analyse der Bildungssituation und im Anschluss eine âtiefgreifende Bildungsreformâ.cite-ref-24[24]
Kurzfristige Ănderungen
Eine Reihe von Ănderungen im Bildungssystem erfolgten spontan seit dem RĂźcktritt Margot Honeckers im Herbst 1989 und wurden von der Ăbergangsregierung Modrow umgesetzt. Bereits ab Oktober 1989 fand kein Unterricht in Wehrerziehung mehr statt, formell wurde dies vom Ministerium am 15. Dezember 1989 angewiesen. Ebenso entfiel der StaatsbĂźrgerkundeunterricht. Der ersatzweise erteilte Gesellschaftskundeunterricht wurde (genauso wie der Geschichtsunterricht) zunächst nach freier Entscheidung der Lehrer erteilt. Im Januar 1990 verĂśffentlichte das Bildungsministerium eine Ăbergangskonzeption, die mit den Reformgruppen abgestimmt war. Auch nachdem im März 1990 neue Rahmenpläne verĂśffentlicht waren, bestand noch groĂe Unsicherheit. Insbesondere die Tatsache, dass dieselben Lehrer, die vorher fĂźr die âRotlichtbestrahlungâ zuständig waren, nun Gesellschaftskunde unterrichten sollten, und das Fehlen von SchulbĂźchern wurde intensiv diskutiert.cite-ref-25[25] 1990 wurden 26,5 Millionen SchulbĂźcher durch den Volk und Wissen Verlag gedruckt und 2,46 Millionen SchulbĂźcher aus dem Westen als âSchulbuchhilfeâ gespendet.
Der Fremdsprachenunterricht wandelte sich ebenfalls in kĂźrzester Zeit. Eine der Forderungen der BĂźrger war die freie Wahl der ersten Fremdsprache. Das Bildungsministerium konnte sich einerseits der Forderung der Eltern nicht verschlieĂen, verfĂźgte aber andererseits nicht Ăźber genĂźgend Lehrer mit Englischkenntnissen. Bereits ab November 1989 wurden daher die Russischlehrer aufgefordert, sich berufsbegleitend in Englisch schulen zu lassen. Im Schuljahr 1990/91 entschieden sich 80 bis 90 % der SchĂźler fĂźr Englisch statt Russisch als erster Fremdsprache.cite-ref-26[26]
Weiterhin wurden in den Wendetagen die 5-Tage-Unterrichtswoche an den Schulen eingefĂźhrtcite-ref-27[27] und private Schulen initiiert. Eine formelle Zulassung von Privatschulen erfolgte jedoch erst mit dem âVerfassungsgesetz Ăźber Schulen in freier Trägerschaftâ vom 22. Juli 1990.
Die Auseinandersetzung um die Einheitsschule
Die Positionen der Parteien in der Frage der Schulorganisation lagen weit auseinander. Zur ersten freien Volkskammerwahl beharrte die PDS auf der bestehenden Einheitsschule, die SPD sprach sich fĂźr die Umwandlung der Einheitsschule in Gesamtschulen aus und die Allianz fĂźr Deutschland warb fĂźr die EinfĂźhrung des gegliederten Schulsystems. Auch wenn die BefĂźrworter des gegliederten Schulsystems nach der Wahl eine klare Mehrheit im Parlament hatten, wurde die Frage des Schulsystems zunächst ausgeklammert, da diese Frage innerhalb der gebildeten groĂen Koalition strittig war. Der Einigungsvertrag Ăźbertrug die Verantwortung fĂźr das Schulwesen den neu zu bildenden Ländern.cite-ref-28[28] Hierdurch kam es in der Folge zu unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen.
In Brandenburg war die SPD stärkste Fraktion geworden und wollte die Gesamtschule als Regelschule einfßhren. Die Koalitionspartner in der Brandenburger Ampelkoalition setzten jedoch durch, dass neben den Gesamtschulen auch Gymnasien und Realschulen gegrßndet werden konnten, wenn dies dem Elternwillen entsprach.cite-ref-29[29]
In Mecklenburg-Vorpommern präferierte die Landesregierung ein dreigliedriges Schulsystem, musste aber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch Gesamtschulen als gleichrangige Schulform anerkennen.cite-ref-30[30] Ăhnlich war die Situation in Sachsen-Anhalt, wo die Gesamtschule als Ausnahmeregelung zugelassen wurde.cite-ref-31[31]
Keine Gesamtschulen sahen die Schulgesetze in Thßringencite-ref-32[32] und Sachsencite-ref-33[33] vor. In Thßringen kÜnnen jedoch auf Antrag Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorliegt (Beispiel: Integrierte Gesamtschule Jena). In Sachsen ergab sich die Besonderheit, dass die alleinregierende CDU ein zweizßgiges Schulsystem aus Mittelschule und Gymnasium vorsah.
Siehe auch
Literatur
⢠Sebastian Barsch: Geistig behinderte Menschen in der DDR. Erziehung â Bildung â Betreuung. Athena, Oberhausen 2007, ISBN 978-3-89896-302-2.
⢠Christoph Fßhr (Hrsg.): Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer. Beck, Mßnchen 1998, ISBN 3-406-42931-9.
⢠Gert GeiĂler: Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2000, ISBN 3-631-36445-8.
⢠Gert GeiĂler, Ulrich Wiegmann: Schule und Erziehung in der DDR. Studien und Dokumente. Luchterhand, Neuwied am Main u. a. 1995, ISBN 3-472-02258-2.
⢠Uwe Grelak, Peer Pasternack: Das kirchliche Berufsbildungswesen in der DDR. Hrsg.: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. HoFâArbeitsbericht, Nr. 105. HalleâWittenberg 2018 (uni-halle.de [PDF]).
⢠Karl-Heinz Gßnther: Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1979, DNB 800141865.
⢠Hubert Hettwer: Das Bildungswesen in der DDR â Strukturelle und inhaltliche Entwicklung seit 1945. Kiepenheuer & Witsch, KĂśln 1976, ISBN 3-462-01165-0.
⢠Freya Klier: LĂźg Vaterland â Erziehung in der DDR. Kindler, MĂźnchen 1990, ISBN 3-463-40134-7.
⢠Tina Kwiatkowski-Celofiga: Verfolgte Schßler. Ursachen und Folgen von Diskriminierung im Schulwesen der DDR (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts fßr Totalitarismusforschung. Band 54). Vandenhoeck & Ruprecht, GÜttingen 2014, ISBN 978-3-525-36966-1.
⢠Uwe Markus: Was war unsere Schule wert? Volksbildung in der DDR. Das neue Berlin, 2009, ISBN 978-3-360-01965-3.
⢠Saul B. Robinsohn: Schulreform im gesellschaftlichen ProzeĂ â Ein interkultureller Vergleich, Band 1: BRD, DDR, UdSSR. Ernst Klett, Stuttgart 1970.
⢠Andreas Tietze: Die theoretische Aneignung der Produktionsmittel. Gegenstand, Struktur und gesellschaftstheoretische Begrßndung der polytechnischen Bildung in der DDR. Peter Lang, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-631-63919-1.
⢠Barbara Wellmitz: Zur Entwicklung der KĂśrperbehindertenpädagogik in der DDR. In: Heilpädagogik online. Nr. 4, 2003, S. 21â44 (quibbling.de [PDF]).
Weblinks
Commons
: Bildungssystem in der DDR
â Sammlung von Bildern und Audiodateien
Wikiversity: Bildungs-FĂśrderung von Arbeiter-Kindern in der DDR.
â Kursmaterialien
⢠Umfangreiche Seite mit schulrechtlichen Vorschriften der DDR
Einzelnachweise
cite-note-11. â âSchule in der DDR war besserâ, n-tv.de, 7. Dezember 2004
cite-note-22. â Lehren und Lernen unter MfS-Kontrolle: Lähmung der Universitäten, bpb.de, 17. Februar 2017
cite-note-33. â DDR-Arbeitslager in RĂźdersdorf Die demĂźtigenden Methoden im DDR-Erziehungslager. berliner-zeitung.de, 12. März 2015
cite-note-44. â Mythos: âIn der DDR durfte jeder studierenâ (Memento vom 6. Juni 2018 im Internet Archive), kas.de, abgerufen: 4. Juni 2018
cite-note-55. â DDR: Mythos und Wirklichkeit - Wie die SED-Diktatur den Alltag der DDR-BĂźrger bestimmte. IV. Schule und Ausbildung in der DDR, kas.de, 15. Januar 2014 (PDF)
cite-note-66. â Eva Schmidt-Kolmer: Verhalten und Entwicklung des Kleinkindes. Der Einfluss verschiedenartigen sozialen Milieus auf das kindliche Verhalten und seine Bedeutung fĂźr die Hygiene des Kindesalters. Akademie, Berlin 1959, S. 133.
cite-note-77. â Florian von Rosenberg: Die beschädigte Kindheit. Das Krippensystem der DDR und seine Folgen, C. H. Beck, MĂźnchen 2022, ISBN 978-3-406-79199-4, S. 42 ff.
cite-note-88. â Bundesarchiv, DQ 1/15671, unpag., Ministerium fĂźr Gesundheitswesen, Bericht Kinderkrippen, 27. Oktober 1978.
cite-note-99. â Florian von Rosenberg: Die beschädigte Kindheit. Das Krippensystem der DDR und seine Folgen, C. H. Beck, MĂźnchen 2022, ISBN 978-3-406-79199-4, S. 169 ff.
cite-note-1010. â Florian von Rosenberg: Die beschädigte Kindheit. Das Krippensystem der DDR und seine Folgen, C. H. Beck, MĂźnchen 2022, ISBN 978-3-406-79199-4, S. 152.
cite-note-1111. â Angela Brock: Producing the âSocialist Personality?â Socialisation, Education and the Emerge of New Patterns of Behaviour. In: Mary Fulbrook (Hrsg.): Power and Society in the GDR 1961â1979. Normalisation of Rule? New York 2009, S. 236.
cite-note-1212. â Gottfried Schneider u. a.: Erwachsenenbildung. Verlag Volk und Wissen, Berlin (DDR) 1988, ISBN 3-06-252676-9, S. 94.
cite-note-1313. â Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre FĂźhrungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945â1949. 2. Auflage. Oldenbourg, MĂźnchen 1993, ISBN 3-486-55262-7, S. 233.
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cite-note-1515. â Gesetz Ăźber die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik (Schulpflichtgesetz) vom 15. Dezember 1950. Im Gesetzblatt der DDR, Nr. 142 vom 22. Dezember 1950, S. 1203f., Digitalisat.
cite-note-1616. â Gesetz Ăźber die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 auf der Seite von Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern, abgerufen am 18. April 2024.
cite-note-1717. â Gesetz Ăźber das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 6 vom 25. Februar 1965, S. 84ff., Digitalisat.
cite-note-1818. â VerfĂźgungen und Mitteilungen des Ministeriums fĂźr Volksbildung. Nr. 16 vom 25. Juni 1960, Seite 148: âAnweisung zur Vorbereitung und DurchfĂźhrung des Schuljahres 1960/61â
cite-note-1919. â Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende. 1997, ISBN 3-8100-1811-2, S. 33â34.
cite-note-2020. â Volkhard Peter: Bildungsdiskussion in der DDR zwischen 40. Jahrestag und Beitritt. In: Hans-Dieter Schmidt (Hrsg.): Dem Kinde zugewandt. 1991, S. 124.
cite-note-2121. â Jan Hofmann, Helmut Soder: Inhaltsanalytische Untersuchung von im Zeitraum Oktober 1989 bis März 1990 auĂerhalb institutionalisierter Strukturen entstandenen bildungskonzeptionellen Vorstellungen. Bonn 1991 (Diskussionspapiere der Enquete-Kommission âZukĂźnftige Bildungspolitik â Bildung 2000â des 11. Bundestages), S. 10.
cite-note-2222. â Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende. 1997, ISBN 3-8100-1811-2, S. 39.
cite-note-2323. â Berndt Musiolek, Carola Wuttke: Parteien und politische Bewegungen im letzten Jahr der DDR. 1991, S. 171 (FDP), 172 (GrĂźne), 174 (NDPD, BFD), 175 (PDS), 179 (andere)
cite-note-2424. â Der Text ist im Protokoll der Volkskammer vom 5. März 1990 abgedruckt.
cite-note-2525. â Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende. 1997, ISBN 3-8100-1811-2, S. 92â95.
cite-note-2626. â Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende. 1997, ISBN 3-8100-1811-2, S. 95â96.
cite-note-2727. â Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik âTeil 1 Nr. 5 vom 2. Februar 1990â Verordnung Ăźber die 5-Tage-Unterrichtswoche an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu finden im Bundesarchiv Berlin Dokumenten-Nr. ZB 20049a
cite-note-2828. â Art. 37 Abs. 4 Einigungsvertrag
cite-note-2929. â Erstes Schulreformgesetz fĂźr das Land Brandenburg â Vorschaltgesetz vom 25. April 1991.
cite-note-3030. â Erstes Schulreformgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 26. April 1991.
cite-note-3131. â Schulreformgesetz fĂźr das Land Sachsen-Anhalt â Vorschaltgesetz vom 24. Mai 1991.
cite-note-3232. â Vorläufiges Bildungsgesetz vom 21. März 1991.
cite-note-3333. â Schulgesetz fĂźr den Freistaat Sachsen vom 1. August 1991.